Ein Datenschutzbeauftragter ist von jeder nicht rein privaten Stelle, die personenbezogene Daten verarbeitet dann zu bestellen, wenn entweder
Der Datenschutzbeauftragte muss von jeder verantwortlichen Stelle bestellt werden, mithin von jeder Unternehmung, jedem Verein oder jedem Einzelunternehmer, auf den einer der obigen Punkte zutrifft. Insofern existiert kein Konzernvorbehalt. Innerhalb eines Firmenverbundes muss jede Gesellschaft, die unter einen der Punkte fällt, einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Der Datenschutzbeauftragte ist qua Gesetz eine unabhängige Stabstelle unterhalb der Geschäftsführung, in seiner Tätigkeit nicht weisungsgebunden, anderen Mitarbeitern gegenünber nicht weisungsberechtigt und genießt einen Kündigungsschutz im Hinblick auf alle Tätigkeiten, die er als Datenschutzbeauftragter erfüllt; er kann, wenn er Mitarbeiter ist, aufgrund seiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter nicht gekündigt werden und ist insofern faktisch einem Betriebsratsmitglied angenähert. Daneben muss der Datenschutzbeauftragte in rechtlicher und in technischer Hinsicht über genügend Wissen verfügen, um das Amt auszuführen und darf im Unternehmen keine andere Funktion haben, die mit seiner Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter im Interessenkonflikt steht. Klassische Beispiele für eine solche Inkompatibilität sind die Geschäftsführung, der Prokurist, Abteilungsleiter, IT-Verantwortliche oder Administratoren.
Der Datenschutzbeauftragte kann entweder durch einen Angestellten der verantwortlichen Stelle oder aber auch durch eine unternehmungsexterne Person als Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Seit Geltung der DSGVO ab dem 25.05.2018 können nunmehr auch juristische Personen als Datenschutzbeauftragte bestellt werden, wobei diese in personeller Hinsicht sicherstellen müssen, dass sie über das technisch und juristisch notwendige Wissen verfügen.
Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten liegen auf der Hand:
Die F.E.L.S Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die zunächst speziell aus dem Grund der Bestellung als externe Datenschutzbeauftragte gegründet worden ist, verfügt über umfangreiche Kenntnisse in allen relevanten Rechtsbereichen. Sie ist eine Schwesterfirma der F.E.L.S Rechtsanwälte GbR in Bayreuth, der größten Rechtsanwaltskanzlei der Region mit einer durchgehenden Kanzleigeschichte seit 1924.
Sind vielfältig, um nur Einige darzustellen:
Der Datenschutzbeauftragte stellt nur einen Baustein im Rahmen eines Datenschutzkonzeptes, welches gesetzlich gefordert ist, dar. Ein Mehrwert kann durch den Datenschutz für eine Unternehmung aber nur dann generiert werden, wenn das gesamte Datenschutzkonzept stimmig und schlüssig ist. Die F.E.L.S Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat das Ziel und große Erfahrung darin, ein Datenschutzmanagementsystem gemeinsam mit der Unternehmung zu entwickeln, dabei das Unternehmen und nicht „das Gesetz“ im Fokus zu haben und so die Prozesse des Unternehmens zu analysieren und so wenig wie möglich umzustellen.
Die F.E.L.S Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stellt betriebliche Datenschutzbeauftragte. Beauftragt wird dabei die GmbH selbst, die auch selbst als Anwalt zugelassen ist. In Konzernstrukturen ergibt sich so die Möglichkeit, mit einer zentralen Service-Gesellschaft auch den Datenschutzbeauftragten zu zentralisieren.
Unsere Beratung erfolgt auf Basis des Rechtdienstleistungsgesetzes, als Anwälte steht es uns offen und wir sind befähigt, in allen Randbereichen des Datenschutzrechtes ebenso zu beraten, weswegen auch Rechtsfragen aus dem gewerblichen Rechtschutz-, aus dem Geheimnisschutz-, aus dem Gesellschafts-, dem Urheber- und dem Informationstechnologierecht regelmäßig Berücksichtigung finden.
Wir bieten Ihnen ein modulares Datenschutzkonzept, welches fruchtbar gemacht werden kann, wenn Sie gerade erst mit einem Datenschutzkonzept anfangen oder hier bereits Fortschritte gemacht haben. Ziel ist es, eine Strukturierung der Anforderungen zu schaffen und diese so schonend wie möglich zu implementieren. Wir setzen hierzu eine webbasierte Software der Projekt 29 GmbH aus Regensburg, privacysoft, ein. Wir empfehlen die Verwendung dieser Software, sie ist jedoch in keiner Weise zwingend. Die Software können Sie über uns beziehen, die Administration erfolgt auf Wunsch und ohne Mehrkosten ebenfalls durch uns.
Gerne bieten wir Ihnen an, in einem umfangreichen Erstberatungsgespräch den für Ihr Haus notwendigen Aufwand abzuprüfen, Ihnen unser Datenschutzmanagementsystem vorzustellen und auch den Ablauf zu erläutern. Kommen Sie hierzu gerne auf uns zu.